Bad Münstereifel (sac). Andre Thelen ist ein gutes Beispiel, dass es gelingen kann, einen Menschen mit einer schweren Behinderung in den normalen Berufsalltag zu integrieren. Der 24-Jährige arbeitet seit eineinhalb Jahren als Beikoch im "Burgrestaurant Manufaktur" in Bad Münstereifel.
Andre Thelen hat eine schwere Sehbehinderung. Seine Sehkraft beträgt nur zehn bis fünfzehn Prozent. Nach dem Besuch der Landesschule für Blinde und Sehbehinderte in Neuwied wechselte er auf das Berufsbildungswerk für Blinde und Sehbehinderte in Soest und absolvierte dort die Ausbildung zum Beikoch. Dass er es auf dem Arbeitsmarkt trotzdem nicht leicht hatte, bezeugen seine etwa 200 ergebnislosen Bewerbungen.
Dieses Problem sehen auch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter. Von dem allgemeinen Rückgang der Arbeitslosenzahlen profitieren alle Zielgruppen - außer den Menschen mit Schwerbehinderung. Allein im Kreis Euskirchen sind 365 anerkannt schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet. Anerkannt schwerbehindert bedeutet, dass sie laut Schwerbehindertenausweis einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent haben. Die Schwerbehinderung sagt allerdings nichts über die Leistungsfähigkeit der Person aus. Im Gegenteil: Die meisten bewerben sich um einen Vollzeitjob und mehr als die Hälfte der Bewerber kann eine schulische, betriebliche oder sogar akademische Ausbildung vorweisen.
Andre Thelen kam schließlich über eine Maßnahme des Integrationsfachdienstes mit einer dreimonatigen Probebeschäftigung in das Burgrestaurant. Die Probearbeit, die von der Agentur für Arbeit aus der Ausgleichsabgabe finanziert wird, soll beiden Seiten die Gelegenheit geben, sich aufeinander einzustellen und den Arbeitsalltag zu testen. Bei Andre Thelen und Franz Schmitz, dem Inhaber des Burgrestaurants, hat es gepasst. Im Anschluss an die Probearbeit wurde der neue Beikoch in die unbefristete Vollzeitbeschäftigung übernommen.
Dieses Glück haben nicht alle Menschen mit Handicap. Zu groß ist die Hemmschwelle der Arbeitgeber, die auf einer Reihe von Missverständnissen aufgebaut wurde. So sind Schwerbehinderte trotz des besonderen Kündigungsschutzes aus verhaltensbedingten Gründen oder bei vertragswidriger Pflichtverletzung kündbar. Darüber hinaus bedarf die Kündigung nach Ablauf der ersten sechs Monate des Beschäftigungsverhältnisses der Zustimmung durch den Integrationsfachdienst, der die Möglichkeiten einer für den Arbeitgeber zumutbaren Aufrechterhaltung des Beschäftigungsverhältnisses prüft.
Ein weiteres Missverständnis ist die häufigere Erkrankung und eingeschränkte Leistungsfähigkeit der Schwerbehinderten. Die Erfahrung zeigt aber, dass Arbeitnehmer mit Handicap sich in ihren krankheitsbedingten Fehlzeiten nicht von anderen Mitarbeitern unterscheiden. Darüber hinaus kennen Menschen mit Behinderung ihre Belastungsgrenzen und haben gelernt, ihre körperlichen Defizite auszugleichen.
Auch der Kostenaspekt wird bei der Einstellung eines Schwerbehinderten häufig überschätzt. Sollte die Behinderung tatsächlich besondere Anforderungen an den Arbeitsplatz stellen, ist eine entsprechende Anpassung häufig schon über organisatorische Maßnahmen möglich. Ist darüber hinaus eine besondere behindertengerechte Anpassung notwendig, um eine dauerhafte Teilnahme am Arbeitsleben zu ermöglichen, kann der Arbeitgeber Zuschüsse beantragen. Unterstützung bei der technischen Ausstattung bietet der gemeinsame Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur und des Jobcenters. Die Einstellung von Schwerbehinderten und die Aus- und Weiterbildung von behinderten Menschen wird außerdem durch Zuschüsse der Arbeitsagentur und des Jobcenters gefördert.
Für Franz Schmitz ist Andre Thelen bereits der dritte Mitarbeiter mit Behinderung. Er betont, dass alle Menschen eine Chance haben, wenn man sie motiviert und sich kümmert. Dass viele Arbeitgeber lieber die Ausgleichsabgabe zahlen, hält er für bedenklich. "Wir können uns von der Verantwortung nicht freikaufen." Auch für ihn lief es mit seinem neuen Beikoch nicht von Anfang an glatt. Er teilte Andre Thelen so ein, dass die Fehlerquote möglichst gering war, in dem Bewusstsein, dass er Ausgleichsmöglichkeiten finden und mit der Zeit sensibler in der Arbeitstechnik werden würde. Dabei war von Anfang an klar, dass ansonsten keine Rücksicht auf den sehbehinderten Beikoch genommen würde. "In kleinen Küchen ist der Ton rau", so Schmitz.
Mittlerweile ist Andre Thelen in das neunköpfige Team eingebunden und hat seine eigenen Aufgabenbereiche, zum Beispiel das Backen der Flammkuchen, die Bestückung des Salatbuffets und die Zubereitung des Frühstücks. Er rät anderen Menschen mit Handicap, nicht den Mut zu verlieren und darum zu kämpfen, einen Job zu bekommen. "Ich bin ein Mensch und will mein eigenes Geld verdienen und nicht vom Staat leben. Ich habe nicht eine Ausbildung gemacht, um danach auf der Straße zu sitzen." Und auch sein Chef bezeugt: "Es ist eine Menge Arbeit, aber es lohnt sich."




